Ballistischer Funsportbetrieb

In den ballistischen Funsportbetrieb fallen alle Funsportarten, in denen Geschosse durch die Luft fliegen. Auf den Unterseiten finden sich die entsprechenden Sparten mit den jeweiligen Ansprechpartnern.

Gesetzliche Bestimmungen

Jede ballistische Funsportart wird ausgeführt um Spaß zu haben. Damit dem Spaß keine Grenzen gesetzt werden, wird Sicherheit bei uns groß geschrieben. Bei jeder ballistischen Funsportart wird entsprechende Schutzausrüstung getragen und es werden Verhaltensregeln aufgestellt. Hierdurch wird auch im Verletzungsfall gewährleistet, dass kein größerer Schaden entsteht.

Weiterhin unterliegt der aktive Spielbetrieb den gültigen Gesetzen. Fachgerechter Umgang mit den Sportgeräten ist Grundvoraussetzung und wird innerhalb der Sparten vorgelebt und entsprechend gelehrt.

Spielfelder

Eine Besonderheit ist bei diesen Sportarten zu beachten. Die meisten der genutzten Sportgeräte fallen aufgrund ihrer Eigenschaften unter das Waffengesetz (WaffG).
Aus diesem Grund ist das Spielen im Vereinsrahmen nur auf speziell vom Verein ausgewiesenen Spielfeldern zulässig.

Die offiziellen Spielfelder werden gemäß den gültigen Verordnungen betrieben und unterhalten. Hierdurch sind z.B. Fluchtwege, Feuerlöscher, Erste Hilfe Kästen, etc. vorhanden. Weiterhin erfüllen die offiziellen Spielstätten die gesetzlichen Anforderungen für unseren ballistischen Sportbetrieb (befriedet, sichtgeschützt von außen, Geschosse können das Feld nicht verlassen, etc.).

Andere Spielfelder werden vom Verein nicht unterstützt und der Verein übernimmt keine Haftung für den Spielbetrieb, Gefahren, etc. auf diesen Feldern.

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